Das Geheimnis des "Roten Rezepts"
Rezeptpflichtig, Apothekenpflichtig und Frei verkäuflich - wir verraten
Ihnen die Geheimnisse
Arzneimittel unterscheiden sich von Waren
anderer Art auf vielfältige Weise. Ein Hauptpunkt ist, dass für ihre Anwendung
eine gewisse Sorgfalt erforderlich ist. In vielen Fällen ist hierzu der Patient
selbst in der Lage. Bei einigen Arzneimittel jedoch erfordert die Vergabe
besondere Kenntnisse medizinischer oder pharmazeutischer Art. Darauf folgert,
dass nicht jedes Medikament ohne spezielle Überwachung an Patienten ausgegeben
werden dürfen.
Hierzu zählen die verschreibungspflichtigen - oder rezeptpflichtigen
Arzneimittel, die im Gegensatz zu den
freiverkäuflichen und
apothekenpflichtigen Präparate nur in Apotheken und erst nach Vorlage einer
ärztlichen Verordnung (Rezept) abgegeben werden dürfen. Dies stellt sicher, dass
ihr untersuchende Arzt eine Krankheit diagnostiziert und ein entsprechendes
Medikament verordnet hat. Entsprechende Präparate sind auf ihrer Verpackung auch
mit "verschreibungspflichtig" gekennzeichnet.
Zur Abgabe dieser verschreibungspflichtigen
Medikamente werden von den Ärzten spezielle Formulare (Rezept) verwendet - für
manch Verbrauchern ein Buch mit Sieben Siegeln. Dabei verbergen die wenigsten
Punkte ein Geheimnis und können auf den ersten Punkt interpretiert werden. So
finden Sie auf Ihrem Rezept neben Ihre Anschrift und Ihre Krankenkasse
(Abkürzungen siehe
unten) der
wichtigste Bestandteil: die Verschreibung (Verordnung) des Arztes, welches
Arzneimittel in welcher Menge vom Apotheker abzugeben ist. Diese können
Fertigpräparate oder nach Rezeptur des Arztes extra zubereitet sein.
Welche weiteren Punkte sich auf einem Rezept befinden, sehen Sie hier:

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AOK |
Allgemeine Ortskrankenkasse |
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LKK |
Landwirtschaftliche Krankenkasse |
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BKK |
Betriebskrankenkasse |
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IKK |
Innungskrankenkasse |
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VdAK |
Angestellten-Ersatzkassen (wie z.B. DAK, Barmer ...) |
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AEV |
Arbeiter-Ersatzkasse (wie z.B. Schwäbisch Gmünder ...) |
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Knappschaft |
Bundesknappschaftskasse |
Im Gegensatz zu den rezept- oder verschreibungspflichtigen Arzneimittel, dürfen
apothekenpflichtige Präparate von ihnen selbst erworben werden, jedoch nur in
Apotheken. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie eine ausreichende
Zuverlässigkeit beim Erkennen einer Krankheit besitzen, deren Schwere keine gesonderte
Überwachung eines Arztes bedarf. Die Abgabe dieser Medikamente darf jedoch
nur von einer pharmazeutisch kundigen Person (
Apotheker,
PTA) vorgenommen werden. Diese beraten
Sie kompetent und zuverlässig über mögliche unerwünschte Neben- und
Wechselwirkungen.
Es ist aus diesem Grund
wichtig zu wissen, welche Medikamente der Patient noch einnimmt, oder gegen
welche Wirkstoffe eine Allergie vorliegt. Eine Möglichkeit, mögliche
Nebenwirklungen besser abzuschätzen, ist die Verwendung unsere
Apothekencard - die Kundenkarte der Oberen
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hier erfahren!
Sogenannte freiverkäufliche Präparate sind Arzneimittel, bei denen eine Beratung
durch einen Apotheker oder Arzt nicht notwendig ist. Dies bedeutet jedoch nicht,
dass diese Präparate überall verkauft werden dürfen. Eine Abgabe dieser Waren
ist außer auf Apotheken weiter auf Drogerien und Reformhäuser beschränkt. Dabei
ist nachzuweisen, dass eine sachkundige, auf bestimmte pharmazeutische
Kenntnisse geprüfte Person in der Verkaufsstelle vorhanden ist.
Das "Grüne Rezept"
Seit der Gesundheitsreform 2004 wurde ein weiteres, neues Rezept eingeführt:
das Grüne Rezept. Was sich hinter diesem Schriftstück verbirgt, verraten wir
Ihnen
hier.

Eine echte fachkundige Beratung kann Ihnen jedoch nur Ihr Arzt oder Ihr
Apothekenpersonal geben. Das Team der Oberen Apotheke berät Sie ausführlich und
umfassend über alle Aspekte Ihrer pharmazeutischen Fragen.
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