Das "Grüne Rezept"
GKV-Modernisierungsgesetz grenzt Arzneimittel aus, die sich bisher in
der Therapie bewährt haben
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche
Apothekerverband e.V. (DAV), der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
e.V. (BAH) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
haben gemeinsam ein Grünes Rezept entwickelt, das nun eingeführt wird.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden in den meisten Fällen
nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel nicht mehr von den Gesetzlichen
Krankenkassen bezahlt. Diese primär unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
getroffene Entscheidung grenzt Arzneimittel aus, die sich bisher in der
Therapie bewährt haben – und die, auch nach Willen des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung, weiterhin wichtiger Bestandteil der
Therapie sein sollen.
Das Grüne Rezept wird den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt. Obwohl
Druck und Vertrieb von vielen namhaften Unternehmen der pharmazeutischen
Industrie bezahlt werden, ist das Grüne Rezept vollkommen werbefrei. Seine
Ausgestaltung orientiert sich an den Rezeptvordrucken, die den Versicherten
wohlbekannt sind – mit einem wesentlichen Unterschied: Es ist grün.
Die Einführung des Grünen Rezeptes dient verschiedenen Zielen:
- Das Grüne Rezept signalisiert dem Patienten, dass die Anwendung des so
verordneten Arzneimittels medizinisch geboten ist, die Kosten jedoch nicht
von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
- Es ist eine Merkhilfe für den Patienten bezüglich Name, Wirkstoff,
Darreichungsform, Packungsgröße etc.
- Das Grüne Rezept kann vom Patienten genutzt werden, um bei der
Einkommensteuererklärung eine außergewöhnliche Belastung im Sinne der
Abgabenordnung nachzuweisen.
Mit der Einführung des Grünen Rezeptes engagieren sich die beteiligten
Organisationen weiter dafür, dass Patienten trotz der finanzpolitisch
motivierten weitgehenden Ausgrenzung nicht-verschreibungspflichtiger
Arzneimittel aus dem Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen auch in
Zukunft die medizinisch gebotene Therapie erhalten.
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