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Donnerstag, 15. Mai 2008

 
 

 

Notdienstgebühr

Ein kleiner Zuschlag für eine besonderen Service

Nachtdienstgebühr


Der Notdienst ist ein Sonderservice und wird ausschließlich von den Apotheken für Ihre Gesundheit erbracht. Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten erhalten Sie in dieser Zeit dringend benötigte Medikamente. Für diese Sonderleistung wird einmalig pro Patient eine geringe Gebühr berechnet, die bundesweit einheitlich geregelt ist.
 

 

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro (an Werktagen von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr, an Samstagen ab 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen durchgehend).

 

Diese Gebühr gilt für Rezepte ohne Kennzeichnung "Notdienst", "dringend" etc. durch den Arzt sowie für jede andere Artikel, die Sie während der Notdienstzeit erwerben. Die Notdienstgebühr wird nur einmal erhoben - unabhängig von der Anzahl der gekauften Artikel.

Rezepte, auf die der Arzt die Kennzeichnung "Notdienst" angebracht hat und während der Notdienstzeit in der Apotheke eingelöst werden, übernimmt Ihre Krankenkasse diese Kosten.




Lösen Sie Ihre Rezepte ein, sobald Sie dieses vom Arzt erhalten. Es muss nicht sein, dass ein mehrere Tage altes Rezept mitten in der Nacht abgeholt wird!

Bitte nur einmal klingeln! Notdienst heißt nicht, dass der Apotheker hinter der Türe schläft. Es müssen Rezepturen vorbereitet und Anfragen am Telefon beantwortet werden. Haben Sie also Verständnis, wenn Sie einmal ein paar Minuten warten müssen.

Notdienst ist ein Extradienst für den Notfall und keine verlängerte Öffnungszeit. Fehlende Bonbons oder Kaugummis sind nicht als Notdienst anzusehen!
 



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