Notdienstgebühr
Ein kleiner Zuschlag für eine besonderen Service
Der Notdienst ist ein Sonderservice und wird ausschließlich von den Apotheken
für Ihre Gesundheit erbracht. Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten erhalten
Sie in dieser Zeit dringend benötigte Medikamente. Für diese Sonderleistung wird
einmalig pro Patient eine geringe Gebühr berechnet, die bundesweit einheitlich
geregelt ist.
Die
Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro (an
Werktagen von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr, an Samstagen ab 16.00 Uhr und an Sonn- und
Feiertagen durchgehend).
Diese Gebühr gilt für
Rezepte ohne Kennzeichnung
"Notdienst", "dringend" etc. durch den Arzt sowie für jede andere Artikel, die Sie während der Notdienstzeit
erwerben. Die Notdienstgebühr wird nur einmal erhoben - unabhängig von
der Anzahl der gekauften Artikel.
Rezepte,
auf die der Arzt die Kennzeichnung "Notdienst" angebracht hat und während der
Notdienstzeit in der Apotheke eingelöst werden, übernimmt Ihre Krankenkasse
diese Kosten.

Lösen Sie Ihre Rezepte ein,
sobald Sie dieses vom Arzt erhalten. Es muss nicht sein, dass ein
mehrere Tage altes Rezept mitten in der Nacht abgeholt wird!
Bitte nur einmal klingeln!
Notdienst heißt nicht, dass der Apotheker hinter der Türe schläft. Es müssen
Rezepturen vorbereitet und Anfragen am Telefon beantwortet werden. Haben Sie
also Verständnis, wenn Sie einmal ein paar Minuten warten müssen.
Notdienst ist ein Extradienst
für den Notfall und keine verlängerte Öffnungszeit. Fehlende Bonbons
oder Kaugummis sind nicht als Notdienst anzusehen!
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Haben Sie noch keine?
Informieren Sie sich
gleich über Vorteile!
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