Zuzahlungen zu Medikamenten
Ein kleiner Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitswesen
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach der Packungsgröße der Medikamente. Je größer die
Packung also, desto größer ist der Betrag, den Sie aus eigener Tasche
hinzuzahlen müssen. Ist der Preis des Arzneimittels
jedoch geringer als die jeweilige Zuzahlung, zahlen Sie selbstverständlich
nur den Preis Ihrer Arznei.
Derzeit gelten folgende gesetzliche
Zuzahlungen:
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Art |
Einheit |
Eigenbeteiligung |
| Arzneimittel |
je N1
Packung
Medikamenten-Preis 0 - 50 Euro |
5,00 Euro
maximal jedoch Medikamenten-Preis |
| |
je N1
Packung
Medikamenten-Preis 51 - 100 Euro |
10 % |
| |
je N3
Packung
Medikamenten-Preis 0 - 50 Euro |
10,00 Euro |
| Rezepturen |
pro Verordnungszeile |
10 %
Minimum 5 Euro und max. 10 Euro |
| Verbandsstoffe |
pro Verordnungszeile |
10 %
Minimum 5 Euro und max. 10 Euro |
|
Krankenkost |
z.B.
für Sondennahrung, spezielle Krankenkost |
10 %
Minimum 5 Euro und max. 10 Euro |
| Hilfsmittel |
für z.B. Bandagen, Rollstuhl, Hörgerät, Kompressionsstrümpfe |
10 %
Minimum 5 Euro und max. 10 Euro |
| Heilmittel |
z.B.
für Massagen, Krankengymnastik |
10 % |
| Krankenhausaufenthalt |
pro Tag; max. 14 Tage |
10,00 Euro |
Der Zuzahlungsbetrag ist keine Zusätzliche Einnahmequelle der Apotheken
oder Pharmazieunternehmen! Die Zuzahlung dient der Stabilisierung des
Gesundheitssystems und soll eine weitere Steigerung der Beiträge sowie der Kürzung der Krankenkassenleistungen entgegenwirken.
Sie leisten somit einen kleinen Beitrag zur Erhaltung unseres Sozialsystems!
Wann Sie von der Zuzahlung befreit werden können, erfahren Sie
hier!
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