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Das "Rote Rezept"

Das Geheimnis des "Roten Rezepts"

Rezeptpflichtig, Apothekenpflichtig und Frei verkäuflich - wir verraten Ihnen die Geheimnisse.

Arzneimittel unterscheiden sich von Waren anderer Art auf vielfältige Weise. Ein Hauptpunkt ist, dass für ihre Anwendung eine gewisse Sorgfalt erforderlich ist. In vielen Fällen ist hierzu der Patient selbst in der Lage. Bei einigen Arzneimittel jedoch erfordert die Vergabe besondere Kenntnisse medizinischer oder pharmazeutischer Art. Daraus folgert, dass nicht jedes Medikament ohne spezielle Überwachung an Patienten ausgegeben werden dürfen.
Hierzu zählen die verschreibungspflichtigen - oder rezeptpflichtigen Arzneimittel, die im Gegensatz zu den freiverkäuflichen und apothekenpflichtigen Präparate nur in Apotheken und erst nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) abgegeben werden dürfen. Dies stellt sicher, dass ihr untersuchende Arzt eine Krankheit diagnostiziert und ein entsprechendes Medikament verordnet hat. Entsprechende Präparate sind auf ihrer Verpackung auch mit "verschreibungspflichtig" gekennzeichnet.

Zur Abgabe dieser verschreibungspflichtigen Medikamente werden von den Ärzten spezielle Formulare (Rezept) verwendet - für manch Verbrauchern ein Buch mit Sieben Siegeln. Dabei verbergen die wenigsten Punkte ein Geheimnis und können auf den ersten Punkt interpretiert werden. So finden Sie auf Ihrem Rezept neben Ihre Anschrift und Ihre Krankenkasse (Abkürzungen siehe unten) der wichtigste Bestandteil: die Verschreibung (Verordnung) des Arztes, welches Arzneimittel in welcher Menge vom Apotheker abzugeben ist. Diese können Fertigpräparate oder nach Rezeptur des Arztes extra zubereitet sein.

Welche weiteren Punkte sich auf einem Rezept befinden, sehen Sie hier:

Abbildung eines Rezeptes

Das "Rote Rezept"

Abkürzungen für Krankenkassen:

  • AOK - Allgemeine Ortskrankenkasse
  • LKK - Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • BKK - Betriebskrankenkasse
  • IKK - Innungskrankenkasse
  • VdAK - Angestellten-Ersatzkassen (wie z.B. DAK, Barmer ...)
  • AEV - Arbeiter-Ersatzkasse (wie z.B. Schwäbisch Gmünder ...)
  • Knappschaft - Bundesknappschaftskasse

Weitere Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Rezept:

Apothekenpflichtige Arzneimittel:
Im Gegensatz zu den rezept- oder verschreibungspflichtigen Arzneimittel, dürfen apothekenpflichtige Präparate von ihnen selbst erworben werden, jedoch nur in Apotheken. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie eine ausreichende Zuverlässigkeit beim Erkennen einer Krankheit besitzen, deren Schwere keine gesonderte Überwachung eines Arztes bedarf. Die Abgabe dieser Medikamente darf jedoch nur von einer pharmazeutisch kundigen Person (Apotheker, PTA) vorgenommen werden. Diese beraten Sie kompetent und zuverlässig über mögliche unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen.
Es ist aus diesem Grund wichtig zu wissen, welche Medikamente der Patient noch einnimmt, oder gegen welche Wirkstoffe eine Allergie vorliegt. Eine Möglichkeit, etwaige Nebenwirklungen besser abzuschätzen, ist die Verwendung unserer Apothekencard - die kostenlose Kundenkarte der Oberen Apotheke am Günzburger Markt.

Freiverkäufliche Präparate:
Sogenannte freiverkäufliche Präparate sind Arzneimittel, bei denen eine Beratung durch einen Apotheker oder Arzt nicht notwendig ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Präparate überall verkauft werden dürfen. Eine Abgabe dieser Waren ist außer auf Apotheken weiter auf Drogerien und Reformhäuser beschränkt. Dabei ist nachzuweisen, dass eine sachkundige, auf bestimmte pharmazeutische Kenntnisse geprüfte Person in der Verkaufsstelle vorhanden ist.

Das "Grüne Rezept"
Seit der Gesundheitsreform 2004 wurde ein weiteres, neues Rezept eingeführt: Das Grüne Rezept. Was sich hinter diesem Schriftstück verbirgt, hier verraten wir es Ihnen.

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